Gemeinsame „Tricksereien“ bei der Lohnsteuer – kein Regreß des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Unternehmen die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Steuern zu sparen. Dumm ist es allerdings, wenn der Arbeitgeber meint, er könne durch „Tricksereien“…