Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass, geht ein Versicherter aufgrund unzureichender Aufklärung eines Vertragsarztes davon aus, er erhalte eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, ein sogenanntes Systemversagen vorliegt. In diesem Fall muss die Krankenkasse die Behandlungskosten auch dann übernehmen, wenn der… Weiterlesen