Eine Stellenausschreibung, die mit „Geschäftsführer gesucht“ überschrieben ist, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und kann dementsprechend Entschädigungsansprüche auslösen – in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall Entschädigungsansprüche einer Rechtsanwältin, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige „Geschäftsführer gesucht“ beworben hatte.
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