Steuerpflichtige Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe
Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun wohl für Sorgenfalten bei einigen städtischen Kämmerern gesorgt.
Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun wohl für Sorgenfalten bei einigen städtischen Kämmerern gesorgt.
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