.. jedenfalls können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
An seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der eine vorherige amtsärztliche oder vertrauensärztliche Begutachtung zum… Weiterlesen