Das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden stellt, so der Europäische Gerichtshof in einem jetzt verkündeten Urteil, eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Maßnahme ist, wie der EuGH ausdrücklich feststellt, ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und steht außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen. Weiterlesen