„Zur Anwendung des § 1357 BGB auf einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluß in der Ehewohnung.” (amtlicher Leitsatz)
Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie auch zu Lasten des anderen Ehegatten abzuschließen.… Weiterlesen