Passend innerhalb der aktuellen Karnevalssession hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass – jedenfalls in Köln – zur „Karnevalszeit“ die gesamte Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch zu zählen ist.
Nun werden sich viele fragen, was um Himmels Willen das Arbeitsgericht… Weiterlesen