Arbeitsverhältnisse unter Angehörigen, insbesondere Ehegatten, werden gerne genutzt, um Steuervorteile für das Unternehmen des Arbeitgebers zu erzielen bei gleichzeitigen – u.a. sozialversicherungsrechnischen – Annehmlichkeiten für den Arbeitnehmer.
Solche Arbeitsverhältnisse müssen daher – verkürzt gesagt – einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Mit… Weiterlesen