Hat ein Altenpfleger die ihm anvertrauten Heimbewohner misshandelt und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, so kann die zuständige Behörde zu Recht die ihm erteilte Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ widerrufen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in folgendem Fall entschieden:
Der 1981… Weiterlesen