Wenn aus tiefgefrorenem Fleisch nach dem Auftauen marinierte, gewürzte Grillsteaks hergestellt und an der Metzgerei – Bedienungstheke lose angeboten werden, müssen sie mit dem Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen” gekennzeichnet werden. Andernfalls liegt nach einer jetzt verkündeten Entscheidung eine Irreführung der Verbraucher vor. Weiterlesen