Im Ausland ansässige Künstler und deren ausländische Veranstalter sind bei Auftritten im Inland mit ihren Honoraren beschränkt steuerpflichtig. Die Honorare unterliegen einer Abgeltungssteuer, die ein in Deutschland ansässiger Veranstalter bei Auszahlung der Honorare auf Bruttobasis einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat. Andernfalls haftet er für den Abzugsbetrag. Weiterlesen