Wurde ein Beamter im Betrieb seines nahen Angehörigen von Angestellten behandelt und macht der Angehörige als Inhaber der Praxis die Honorarforderung geltend, so hat der Beamte insoweit keinen Anspruch auf Beihilfe.
Dem klagenden Beamten waren ärztlich verschiedene Behandlungen (u. a.… Weiterlesen