Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun wohl für Sorgenfalten bei einigen städtischen Kämmerern gesorgt. Weiterlesen →
Nonnenstrombergstraße 5 50939 Köln Telefon: 0221 / 30 14 25-0 Telefax: 0221 / 30 14 25-1 Kanzlei@RASchlosser.de