Nach der seit dem 01.10.2020 geltenden „Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich“ (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) haben „Verpflichtete“ Auffälligkeiten u.A. bei dem Erwerb von Immobilien der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.
„Verpflichtete“ sind nach 2… Weiterlesen