Die Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1 a) StVO bußgeldbewehrt.
Handelt es sich um eine solche Nutzung, wenn das Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter des Fahrzeugführers eingeklemmt war?
Das Oberlandesgericht Köln… Weiterlesen