Haltereigenschaft

Der Hauptspender eines Tierschutzvereins kann Hundehalter sein und für die Hundesteuer haften

Wir hatten hier bereits über den Fall berichtet, in dem sich ein Tierschutzverein im Wesentlichen über die Spenden einer Person finanzierte, welche dem Verein auch noch ein ihr gehörendes Gelände für die Unterbringung der Hunde zur Verfügung stellte. Die beklagte… Weiterlesen

Der Hauptspender des Tierschutzvereins und seine Pflicht zur Zahlung der Hundesteuer

Jeder Hundehalter, dies kann durchaus auch z.B. ein Tierschutzverein sein, muss nach Maßgabe der kommunalen Hundesteuersatzung Hundesteuer zahlen.

Für den Hauptfinanzier eines Tierschutzvereins kam es zu einer für ihn unangenehmen Überraschung: Der Tierschutzverein selbst hatte gar nicht die finanziellen Möglichkeiten,… Weiterlesen

Schlosser Rechtsanwälte

Nonnenstrombergstraße 5
50939 Köln
 
Telefon: 0221 / 30 14 25-0
Telefax: 0221 / 30 14 25-1
 
Kanzlei@RASchlosser.de

Monatsarchive