Die europäischen Grundfreiheiten werden nicht dadurch verletzt werden, dass die Altersvorsorgeaufwendungen eines Grenzgängers nur beschränkt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, auch wenn ein anderer Mitgliedsstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland die entsprechenden Altersrenten vollständig besteuert. Dies entschied aktuell der… Weiterlesen