Dass eine Gewerbeuntersagung auch wegen Verstößen gegen Vorschriften der Lebensmittelhygiene erfolgen kann, zeigt ein aktuelles Urteil aus Rheinland-Pfalz. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden, dass die mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Gewerbeuntersagung gegen einen Nudelhersteller aus der Vorderpfalz offensichtlich rechtmäßig ist, weil dieser bei der Produktion und beim Vertrieb seiner Waren schwerwiegend gegen lebensmittelhygienische Schutzvorschriften verstoßen hat. Weiterlesen