Bereits kurz nach der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zum 1. Juli 2007 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche durchgeführt. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist im Gebäudereiniger-Handwerk u.a. ein Mindestlohn als tarifliche Arbeitsbedingung einzuhalten. Der Mindestlohn beträgt in der untersten Entgeltgruppe 7,87 € in den alten und 6,36 € in den neuen Bundesländern. Weiterlesen