Arbeitslohn ist als Arbeitslohn zu versteuern – auch ohne Arbeitsverhältnis
Das Finanzgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine einem Arbeitnehmer zugeflossene Zahlung als Arbeitslohn steuerbar ist respektive inwieweit die in Folgejahren erfolgte Erstattung sich einkommensmindernd…