
Die Energiepreispauschale muss versteuert werden
Nach § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist die 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale steuerbar, also im Rahmen der Einkommensteuer als Einnahme zu versteuern. Das Finanzgericht Münster…
Nach § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist die 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale steuerbar, also im Rahmen der Einkommensteuer als Einnahme zu versteuern. Das Finanzgericht Münster…
Das Finanzgericht Münster hat aktuell entschieden, dass die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist. In dem entschiedenen Fall erzielte der Kläger im Streitjahr 2022 ganzjährig Einkünfte aus…