Die sogenannten Rasselisten, mit denen Hunde bestimmter Rassen und Kreuzungen mit diesen per definitionem als „gefährlich“ (sog. „Listenhunde“) eingestuft werden, gibt es nicht nur in den diversen Landeshundegesetzen.
Auch auf Bundesebene gibt es ein Gesetz, das sich einer solcher… Weiterlesen →
Nonnenstrombergstraße 5
50939 Köln
Telefon: 0221 / 30 14 25-0
Telefax: 0221 / 30 14 25-1
Kanzlei@RASchlosser.de
SCHLOSSER Rechtsanwälte • Nonnenstrombergstraße 5 • 50939 Köln • Tel.: 0221 3014250
Kontakt | Datenschutz | Impressum
© 2005 - 2023 Schlosser Rechtsanwälte