Wird in einer Rentenversicherung eine Bezugsberechtigung für den Ehegatten eingetragen, so bleibt diese Verfügung auch nach Scheidung der Ehe wirksam. Maßgebend sind, so der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, ausschließlich die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bezugsrechtserklärung bei der Versicherung eingegangen ist.
Das Bezugsrecht für den (ehemaligen) Ehegatten bleibt daher auch nach der Scheidung noch bestehen und erlischt nicht automatisch. Will der Versicherungsnehmer dies nicht, muss er das Bezugsrecht gegenüber der Versicherung ausdrücklich widerrufen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf den Fall einer privaten Rentenversicherung. Für eine Kapital-Lebensversicherung dürfte allerdings dasselbe gelten. Weiterlesen
Bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags für gewerbliche Einkünfte (§ 35 Abs. 1 EStG) sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nur die gewerblichen Einkünfte zu berücksichtigen, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Positive gewerbliche Einkünfte sind deshalb mit negativen (Beteiligungs-)Einkünften zu verrechnen (sog. horizontaler Verlustausgleich).
Für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags ist darüber hinaus auch der sog. vertikale Verlustausgleich durchzuführen. Jedoch sind –auch in den Veranlagungszeiträumen 1999 bis 2003– negative Einkünfte vorrangig mit nicht gemäß § 35 EStG tarifbegünstigten Einkünften des Steuerpflichtigen bzw. –bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten– mit solchen des Ehegatten zu verrechnen. Weiterlesen
Die Versagung einer Zusammenveranlagung von nicht getrennt lebenden Ehegatten, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wohnen, verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die in Art. 43 des EG-Vertrages garantierte Niederlassungsfreiheit.
In dem jetzt vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein österreichisches… Weiterlesen
Will ein Gläubiger einen Zahlungstitel vollstrecken, so wird, wenn der Schuldner verheiratet ist, zu Gunsten des Gläubigers vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören, § 1362 BGB. Diese gesetzliche Vermutung gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bei Ehegatten. Sie ist nach Ansicht des Bundesgerichtshof auf nichteheliche Lebensgemeinschaften auch nicht entsprechend anwendbar. Weiterlesen
Welcher Ehegatte als Unternehmer zu erfassen ist, richtet sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt wurden. Weiterlesen
Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 v.H. des Geschäftsführergehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt. Weiterlesen
Bei der Vollstreckung gegen einen Ehepartner bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1362, dass bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass ein im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlicher Gegenstand im Alleineigentum des schuldnerischen Ehegatten steht, so dass dessen Gläubiger hierauf zugreifen können. Ob diese Beweislastregelung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht, hatte nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Weiterlesen
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der… Weiterlesen
Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört. Weiterlesen
Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte Veranlagung, ist auch für den anderen Ehegatten zwingend eine getrennte Veranlagung durchzuführen. Weiterlesen
Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen ausländischen Lebenspartner können nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Partner bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden.
Prozesskosten, die durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts des ausländischen Partners entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Weiterlesen
Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden im Rahmen der Eigenheimzulage auch dann ein Objekt im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt im Sinne von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt. Weiterlesen
Ist eine Steuer „im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren“ vorläufig festgesetzt, so bezieht sich der Vorläufigkeitsvermerk nur auf solche Verfahren, die bereits im Zeitpunkt der Festsetzung beim EuGH, beim BVerfG, beim BFH oder bei einem anderen obersten Bundesgericht anhängig sind. Weiterlesen
Die Antragsveranlagung einer Person mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG 1997 nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 ermöglicht im Grundsatz keine Zusammenveranlagung mit ihrem ebenfalls im Ausland wohnenden Ehegatten, wenn dieser selbst nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Unterhaltsaufwendungen an den im Ausland wohnenden Ehegatten sind gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG 1997 nur insoweit abzugsfähig, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Auf die konkreten Lebenshaltungskosten am Wohnort ist nicht abzustellen. Weiterlesen
Es ist kein hinreichender Grund ersichtlich, den zwischen zusammenveranlagten Ehegatten unentgeltlich zugewendeten Vermögenswert nach § 278 Abs. 2 AO 1977 einem zeitlich unbeschränkten Zugriff durch das FA auszusetzen, während die Anfechtung einer solchen Vermögensverschiebung nach dem AnfG bei nicht zusammenveranlagten Eheleuten nur zeitlich eingeschränkt möglich ist.
Soweit § 278 Abs. 2 AO 1977 eine zeitlich unbeschränkte Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers vorsieht, während das AnfG für vergleichbare Sachverhalte zeitlich begrenzte Anfechtungsmöglichkeiten eröffnet, liegt eine Regelungslücke vor, die durch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 1 AnfG zu schließen ist. Weiterlesen
Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei einem Ehegatten (z.B. aufgrund einer Außenprüfung) wirken also nicht auch gegenüber dem anderen Ehegatten. Weiterlesen
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren. Weiterlesen
Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch –auch aus einer Zusammenveranlagung– vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim Bund eingetreten ist (§ 1922 i.V.m. § 1936 BGB). Der Fiskalerbe muss sich hinsichtlich des gesamten aus der Einkommensteuerveranlagung herrührenden Anspruchs als Gläubiger behandeln lassen.
Die Konfusion steht der Inanspruchnahme des anderen zusammenveranlagten Ehegatten, der den Vollstreckungszugriff im Umfang des Wertes unentgeltlicher Zuwendungen des anderen Ehegatten nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 dulden muss, nicht entgegen. Soweit das Bestehen der Einkommensteuerschuld Voraussetzung für die Realisierung des gesetzlichen Zugriffsrechts nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist, geht die Regelung inzident von deren Fortbestehen aus. Weiterlesen
Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann. Weiterlesen
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Erst durch eine Veröffentlichung des Urteil oder Beschlusses des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nun beschlossen, die folgenden neuen BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden: Weiterlesen