Begutachtung Hund

Der Beissvorfall und die amtliche Begutachtung des Hundes

In § 12 Abs. 1 LHundG NRW heißt es:

Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.

Hierzu gehört nach ständiger… Weiterlesen

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