Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt eine Überstundenvergütung, nach der teilzeitbeschäftigte Beamte weniger Lohn erhalten als vollzeitbeschäftigte Beamte eine Ungleichbehandlung dar. Weiterlesen
Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Die wegweisende Entscheidung traf kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Womit Gericht sich nicht alles beschäftigen müssen. Weiterlesen