Keine Lust zu 1-Euro-Job – Leistungskürzung nur bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß ein Hilfebedürftiger, dem Grundsicherungsleistungen gewährt werden, vor einer Herabsetzung wegen der Verweigerung der Annahme eines sog. „Ein-Euro-Jobs“ auch eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erteilt werden…