In § 12 Abs. 1 LHundG NRW heißt es:
„Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.„
Hierzu gehört nach ständiger… Weiterlesen
Kommt es zu einem Angriff durch einen Hund kann die Ordnungsbehörde Anordnungen treffen – z.B. auch die amtstierärztliche Begutachtung des Hundes.
Die Behörde hatte nun in einem solchen Fall auch die sofortige Vollziehung der Anordnung der amtstierärztlichen Begutachten angeordnet.… Weiterlesen
Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Verfügung bestätigt hat, wonach ein Rottweiler, der – in der Tat lebensgefährlich – ein Kind verletzt hatte, eingeschläfert werden sollte – allerdings aufgrund einer Verfügung im Sofortvollzug ohne Abwarten… Weiterlesen