Bei der Einstufung eines Hundes als qua definitionem „gefährlichen Hund“, also aufgrund einer Rasseliste in den landesrechtlichen Regelungen, kommt es regelmässig zu Auseinandersetzungen über die Frage, ob ein Hund nun dieser Rasse zuzuordnen ist oder eine Kreuzung mit einer solchen… Weiterlesen →
Wir hatten schon mehrfach über Entscheidungen berichtet, in denen es um die Frage ging, ob im Einzelfall die Einstufung eines Hundes als Kreuzung mit einem sog. Listenhund aufgrund seines Phänotyps möglich war.
Dies ist deshalb von Relevanz, da der… Weiterlesen →
Nonnenstrombergstraße 5
50939 Köln
Telefon: 0221 / 30 14 25-0
Telefax: 0221 / 30 14 25-1
Kanzlei@RASchlosser.de
SCHLOSSER Rechtsanwälte • Nonnenstrombergstraße 5 • 50939 Köln • Tel.: 0221 3014250
Kontakt | Datenschutz | Impressum
© 2005 - 2023 Schlosser Rechtsanwälte