American Pocket Bully

Der American Pocket Bully ist kein Listenhund

Lange hat sich das Verwaltungsgericht Köln im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münsters zum Kreuzungsbegriff des § 3 Abs. 2 LHundG NRW skeptisch gezeigt. Mittlerweile folgt es aber – jedenfalls in gewissem Umfang – dieser Rechtsprechung, wie nun eine… Weiterlesen

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