Wir hatten hier und an anderer Stelle schon mehrfach über den Streitpunkt berichtet, ob ein „American Bully“ unter die Listenhunde fällt oder nicht.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass ein Hund, dessen Vater ein… Weiterlesen →
Über die Einordnung eines „American Bully“ als „Kampfhund“, „Listenhund“, „Hund bestimmter Rassen“ – je nach Landesgesetz oder Verordnung – wird seit Jahren gestritten. Wird hatten bereits hier und hier über entsprechende Entscheidungen berichtet.
Nun hat sich mit dieser Thematik auch… Weiterlesen →
Handelt es sich bei einem „American Bully“ um einen qua definitionem gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) oder nicht?
Wir hatten hier bereits schon einmal über einen solchen Fall berichtet, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster in einem… Weiterlesen →
Nonnenstrombergstraße 5
50939 Köln
Telefon: 0221 / 30 14 25-0
Telefax: 0221 / 30 14 25-1
Kanzlei@RASchlosser.de
SCHLOSSER Rechtsanwälte • Nonnenstrombergstraße 5 • 50939 Köln • Tel.: 0221 3014250
Kontakt | Datenschutz | Impressum
© 2005 - 2023 Schlosser Rechtsanwälte