Vertrag hin oder her – Die Miete muss nicht am dritten Werktag beim Vermieter eingehen
Das Gesetz (§ 556b Abs. 1 BGB) sieht für Mietzahlungen vor: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen…