Beiträge zur Rentenversicherung als Werbungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat die Liste der Vorläufigkeitsvermerke erweitert. Künftig sollen Einkommensteuerbescheide auch insoweit als vorläufig gekennzeichnet werden, als die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten betroffen…