Wasserschäden am Wohnhaus, Zivilprozesskosten und die außergewöhnlichen Belastungen
Als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzbar können auch Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus sein, wenn der Eigentümer ohne den Zivilprozess Gefahr laufen würde, seine Existenzgrundlage…