Kaufpreis für „gebrauchte“ Lebensversicherungen im Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß der vom Erwerber einer „gebrauchten“ Kapitallebensversicherung gezahlte Kaufpreis Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB darstellt. Die bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen außerrechnungsmäßigen…