Sozialversicherung bei EU-Arbeitnehmern
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, monatlich die Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer an die Einzugsstelle der jeweiligen Krankenkasse abzuführen. Die Nichtabführung ist strafbar. Diese Strafbarkeit besteht jedoch nach einer Entscheidung…