Autor: RA.Schlosser

NATO-Rente

Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einkommensteuerpflichtig. Ob die von einer Koordinierten Organisation –hier: der NATO– bezogenen Ruhegehaltszahlungen auf früheren Beitragsleistungen des Steuerpflichtigen beruhen…