Schmerzensgeld bei schweren Schädigungen aufgrund fehlerhafter postnataler Betreuung
Dem Senat erscheint mit einem Betrag von insgesamt 350.000,00 € ein deutlich höheres Gesamtschmerzensgeld angemessen als der vom Landgericht angenommene Gesamtbetrag von 270.000,00 €. OLG Braunschweig, Urteil vom…