Bezeichnung „Männerarzt (CMI)“ ist wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, daß die (zusätzliche) Bezeichnung eines Arztes als „Männerarzt (CMI)“ ohne weitere erläuternde Zusätze irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,…