Erst Umzug, dann Antrag an den Grundsicherungsträger – wer zahlt?
Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sind durch den Grundsicherungsträger Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. So weit das…