Hilflos ausgeliefert?
Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB muß ein Richter anordnen. Das mag nicht immer geschehen, was alles andere als rechtsstaatlich ist. Besonders schlimm…
Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB muß ein Richter anordnen. Das mag nicht immer geschehen, was alles andere als rechtsstaatlich ist. Besonders schlimm…
Der Bundestag hat zwei Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) verabschiedet. Die Gesetze sollen den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren verbessern.