Bereitschaftsdienst ist nicht Arbeitszeit
Die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, muss nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden – so das…
Die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, muss nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden – so das…
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzte beamtete Grundschullehrerin keinen finanziellen Ausgleich für in ihrem letzten Dienstjahr zuviel unterrichtete Stunden…