Es ist ja seit Jahren wieder in Mode gekommen, die Ermittlungsbehörden mit immer mehr Eingriffsrechten auszustatten, wobei immer die Frage ist, ob diese Ausweitungen nicht die Grundrechte aller Bürger zu sehr aushöhlen.
Nun fand im Bundestag eine Anhörung zu der geplanten Neuregelung des Zollfahndungsdienstes statt. Die Zusammenfassung dieser Anhörung lautet wie folgt:
Die betroffene Verwaltung hat sich mit der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung des Zollfahndungsdienstes zufrieden gezeigt. Bedenken kamen hingegen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) von Datenschützern und Anwälten. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf1 sieht eine Ausweitung der Befugnisse des Zollfahndungsdienstes vor. So sollen der Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten möglich werden. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert. Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln.
„Insgesamt liegt mit dem Entwurf ein modernes Gesetz für den Zollfahndungsdienst vor, dass sich folgerichtig in die aktuelle Gesetzgebung für Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgung einpasst“, lobte das Zollkriminalamt den Gesetzentwurf, mit dem der Zollfahndungsdienst weiterhin für die Herausforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung gerüstet sein werde. Als effektives und erforderliches Einsatzmittel bezeichnete das Zollkriminalamt den geplanten Einsatz verdeckter Ermittler. Aufgrund des höchst konspirativen Täterverhaltens sei es zum Regelfall geworden, dass nur eine Mischung unterschiedlichster Methoden und Ansätze bei der Informationsgewinnung Erfolg verspreche. Hierzu gehöre auch der Einsatz verdeckt auftretender Ermittlungsbeamter, um Zugang zu relevanten Informationen zu erhalten. Auch die Deutsche Zollgewerkschaft (BDZ) zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden und hob besonders die neuen präventiven Möglichkeiten bei der Post- und Telekommunikationsüberwachung sowie beim Einsatz von verdeckten Ermittlern hervor. Erforderlich sei aber eine bessere personelle Ausstattung, so die Organisation. Von einem „insgesamt gelungenen Gesetzentwurf“ sprach Professor Klaus Gärditz (Universität Bonn). Der Entwurf orientiere sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Leitsätzen. Ähnlich äußerte sich Professor Kurt Graulich (Humboldt-Universität Berlin).
Der Zollbeamte Marius Kühne kritisierte die erhebliche Ausweitung des Gesetzesumfangs, dessen Paragrafen-Zahl sich im Gegensatz zur bisherigen Regelung von 47 auf 107 Paragrafen mehr als verdopple. Kühne sprach von einem „Schönschreibwettbewerb von Juristen“. Die Abfrage bei Datenbanken sei für das Zollpersonal viel zu kompliziert. Sinnvoll sei die Einrichtung einer zentralen Datenbank.
Dagegen ist die Erforderlichkeit des Einsatzes verdeckte Ermittler nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bislang nicht hinreichend begründet. Eine reine Nützlichkeit neben den bereits bestehenden Eingriffsbefugnissen sei hier nicht ausreichend. Insbesondere sei nicht dargelegt, wo und weshalb die vorhandenen Eingriffsbefugnisse im Bereich der Zollfahndung an ihre Grenzen stoßen würden. Außerdem erhob der Bundesbeauftragte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Die Norm ermögliche eine permanente Erhebung und weitere Verwendung von Bestandsdaten sowie die Zuordnung von Internetprotokoll-Adressen. Betroffen davon seien alle Personen, die in den verschiedenen Sammlungen gespeichert seien. Eine solche, nahezu voraussetzungslose und anlasslose Anreicherung von Daten erscheine „in höchstem Maße unverhältnismäßig“, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll – legte einen eigenen Entwurf zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes vor, in dem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die ohnehin den Kern der Neufassung bilden würden, im Wesentlichen übernommen wurden. Zu den Forderungen der Gewerkschaft gehört, das Zollkriminalamt aus der Generalzolldirektion herauszulösen und als selbstständige Behörde zu führen. Denn in seiner heutigen Struktur sei der Zoll nicht rund um die Uhr einsatzfähig. Mit Klarstellungen in Formulierungen soll der Zollfahndungsdienst auch materiell-rechtlich als Polizei angesehen werden. Schließlich würden dessen Mitarbeiter hervorragende Polizeiarbeit im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität leisten.
Nach Ansicht von Professor Hartmut Aden (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) gibt es in dem Gesetzentwurf so viele Defizite und unnötig komplexe Regelungen, so dass zu empfehlen sei, „den Entwurf zurückzuziehen und das Gesetzgebungsverfahren mit einem neuen Entwurf erneut zu beginnen“.
Auch der Deutsche Anwaltverein sah die Erweiterung grundrechtsintensiver Eingriffe wie den Einsatz verdeckter Ermittler, die Quellen- und Telekommunikationsüberwachung sowie die Erhebung von Nutzungsdaten kritisch. Es stelle sich die Frage, warum überhaupt verdeckte Ermittler zum Einsatz kommen müssten.
Quelle: Deutscher Bundestag – hib 1325/2019
- BT-Drs. 19/12088 [↩]