Die Bundesegierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vorgelegt.
Ziel des Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen. Die Neuregelungen räumen dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten als bislang ein. Änderungen sind vor allem im Postverkehr vorgesehen, wo bislang nur die Deutsche Post AG verpflichtet ist, der Zollverwaltung Sendungen vorzulegen, bei denen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot bestehen. Diese Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert. Zudem sollen Mitarbeiter der Zollverwaltung zukünftig auch in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte als auch stichprobenartige Kontrollen vornehmen können. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sind weitere Maßnahmen vorgesehen.
Der Finanzausschuss hat am 18.01.2017 fraktionsübergreifend für diesen Entwurf gestimmt. Der Ausschuss votierte ohne Gegenstimmen für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf.