Branntwein-Tiger

Die Bundeszollverwaltung führt zum 1. Oktober 2006 die zweite Stufe des IT-Verfahrens TIGER – Branntweinsteuer (ohne Steuern auf Abfindungsbranntwein) – ein.

Die Steuerbeteiligten müssen auch weiterhin ihre monatlichen Branntweinsteuer-/Erlass-/Erstattungs- bzw. Vergütungsanmeldungen bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt einreichen. Die Hauptzollämter erfassen erstmals die Branntweinsteueranmeldungen für den Monat September 2006 im IT-Verfahren TIGER. Zur Einführung des Verfahrens informiert das Bundesministerium der Finanzen in einem Einführungserlass.

Die Vordrucke

* 1272 Steueranmeldung für Branntwein
* 1276 Branntweinsteueranmeldung im Einzelfall
* 1278 Anlage zur Steueranmeldung für Branntwein und
* 1280 Anlage zur Entlastungsanmeldung für Branntwein/branntweinhaltige Waren

wurden wegen der Einführung der zweiten Stufe des IT-Verfahrens (Bereich Branntweinsteuer) neu erstellt und können schon jetzt online ausgefüllt, heruntergeladen und nach dem Ausdrucken versendet werden.

Der Vordruck 1272 dient künftig in Kombination mit den Anlagen 1278 und 1280 sowohl als monatliche Steueranmeldung als auch als Entlastungsanmeldung. Vordruck 1280 ersetzt den bisherigen Vordruck 2710 (Entlastungsanmeldung für Branntwein/branntweinhaltige Waren).

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!