Gemeinnützigkeit nur bis zur Insolvenzeröffnung

Die Körperschaftsteuerbefreiung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, endet, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, wenn die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt und über das Vermögen der Körperschaft das Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Mai 2007 – I R 14/06

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