Spätere Restschuldbefreiung

Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt, so der Bundesgerichtshof in einem Beschluss, die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 2006 – IX ZB 263/05

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