Umlage von Aufzugskosten

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Eigentümer die Kosten für den Aufzug über die Betriebskosten umgelegt hatte, obgleich sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befand. Der Bundesgerichtshof erteilte dieser Abrechnung eine Absage:

„Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20. September 2006 – VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557).“

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.04.2009 – VIII ZR 128/08

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