Betriebskosten und Teilinklusivmiete

Zur Zulässigkeit der Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften Verbesserung der Wohnsituation im Land Berlin (GVW) am 31.12.1994.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2004 – VIII ZR 99/03

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