Zur Zulässigkeit der Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften Verbesserung der Wohnsituation im Land Berlin (GVW) am 31.12.1994.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2004 – VIII ZR 99/03