Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der „Verwaltung“ nicht näher aufgeschlüsselte…
Auch aufgrund der steigenden Betriebskosten überprüfen Mieter – zu Recht – die Ihnen seitens des Vermieters erteilten Betriebskostenabrechnungen genauer. Hierbei wird dann auch immer öfter die Richtigkeit der…
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